Allgemeine Geschäftsbedingungen der ambiente Wellness Hotel Group, im folgenden Hotel genannt, für Zimmerreservierung sowie für die Überlassung von Konferenz- und Banketträumen (Stand 1. Januar 2011)
§ 1
(1) Der Gastaufnahmevertrag und die Reservierung ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und bestätigt, oder wenn eine Zusage zeitlich nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
(2) Reservierte Zimmer stehen am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung.
(3) Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, ist das Hotel berechtigt, reservierte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
§ 2
(1) Für Abbestellungen reservierter Zimmer gelten folgende Fristen und Preise:
I. Einzelbesteller
100 % kostenfrei bis 24 Stunden vor Anreise
II. Gruppenreservierungen
100 % der Zimmer kostenfrei bis 6 Wochen vor Anreise
50 % der Zimmer kostenfrei bis 3 Wochen vor Anreise
bis 3 Tage vor Anreise kann eine geringe Anzahl von Zimmern (2-3)
kostenfrei abbestellt werden.
III. Feiertagsarrangements und Kuren
100 % der Zimmer kostenfrei bis 4 Wochen vor Anreise
50 % der Zimmer kostenfrei bis 2 Wochen vor Anreise
(2) Bei Reservierungen für mehr als 50 Zimmer werden besondere Fristen für die Abbestellung vereinbart.
(3) Abbestellungen müssen schriftlich vorgenommen werden.
(4) Werden reservierte Zimmer nicht in Anspruch genommen, und ist es dem Hotel nicht möglich, sie anderweitig zu vermieten, hat der Besteller den Zimmerpreis abzüglich 25 % für ersparte Aufwendungen zu entrichten.
§ 3
(1) Wenn ein Besteller es einem Dritten überlässt, gemietete Zimmer zu belegen, so bedarf der Besteller der Einwilligung des Hotels, mit dem Dritten einen höheren Zimmerpreis als den im Reservierungsvertrag zwischen dem Besteller und dem Hotel vertraglich geregelten, zu vereinbaren.
§ 4
(1) Die Geschäftsbedingungen gelten darüber hinaus auch für Veranstaltungen in den Konferenz- und Banketträumen des Hotels sowie für alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen. Sie gelten entsprechend für andere Räume, Vitrinen, Wand- und sonstige Flächen die das Hotel zur Verfügung stellt.
§ 5
(1) Aufträge werden für das Hotel erst verbindlich, wenn sie durch das Hotel schriftlich bestätigt sind. Auch sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen von Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
(2) Vertrag zu Lasten Dritter.
§ 6
(1) Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig Veranstalter ist, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner.
§ 7
(1) Für den Fall der Stornierung sind die in dem Veranstaltungsformular vereinbarten Bereitstellungskosten zu zahlen. Ihre Höhe ergibt sich aus der zurzeit gültigen Preisliste für Bereitstellungskosten. Die Stornierungskosten berechnen sich nach folgender Formel:
bis 28 Tage: kostenfrei
15 bis 21 Tage: angefallene Bereitstellungskosten
8 bis 14 Tage: Bereitstellungskosten, zzgl. Ersatz von 33 % des entgangenen Speisenumsatzes.
8 bis 2 Tage: Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 66 % des entgangenen Speisenumsatzes.
1 bis 2 Tage: Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 80 % des entgangenen Speisenumsatzes.
§ 8
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Hotel die konkrete Anzahl der Teilnehmer spätestens 4 Tage vor dem Termin mitzuteilen. Tatsächliche Abweichungen nach unten oder oben werden bis maximal 5 % berücksichtigt. Bei weiteren Überschreitungen der Teilnehmerzahl bedarf es der vorherigen Abstimmung mit dem Hotel. Bei Berechnung der Frist wird der Tag des Einganges einer schriftlichen Stornierung im Hotel nicht mitgerechnet. Im übrigen gelten die Bestimmungen des § 7.
§ 9
(1) Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann das Bedienungspersonal im Nachweis abgerechnet werden.
§ 10
(1) Für Beschädigung, Verschmutzung oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar, die während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Auftraggeber, ohne daß es eines Nachweises des Verschuldens durch das Hotel bedarf. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder von sonstigen Gegenständen bedarf die Zustimmung des Hotels. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen bei Konferenz- und Bankettveranstaltungen übernimmt das Hotel keine Haftung. Sämtliches Dekorationsmaterial muß den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Vom Veranstalter eingebrachtes Dekorationsmaterial ist innerhalb von 12 Stunden nach der Veranstaltung wieder zu entfernen.
§ 11
(1) Die Versicherung für eingebrachte Sachen obliegt dem Auftragnehmer.
§ 12
(1) Sollten Störungen oder Defekte an den vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird das Hotel unverzüglich für Abhilfe sorgen. Eine Zurückhaltung oder Minderung der Zahlung kann hieraus nicht abgeleitet werden.
§ 13
(1) Im Falle höhere Gewalt steht dem Hotel das Recht zu, erteilte Aufträge ersatzlos zu stornieren.
(2) Schadensansprüche sind ausgeschlossen.
§ 14
(1) Alle Preise verstehen sich als Endpreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Die Rechnungen vom Hotel sind binnen von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzuges mit 5 % Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz über das Leistungsgesetz vom 09.06.98 gemäß BGB zu verzinsen. Der Besteller hat unbeschadet der Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von EUR 5,00 zu entrichten.
(3) Bei Gruppenreservierungsverträgen behält das Hotel im Falle des Zahlungsverzuges den Rücktritt vom Vertrag hinsichtlich der weiteren Reservierungen und von den übrigen Gruppenreservierungen vor.
(4) Das Hotel ist berechtigt, vom Besteller ein Deposit in Höhe von bis zu 100 % des zu erwartenden Rechnungsbetrages zu verlangen.
§ 15
(1) Politische Vereinigungen oder Gruppierungen haben bei Verhandlungsbeginn diese Eigenschaft offenzulegen, damit die Zustimmung für die Veranstaltung durch die Geschäftsleitung erfolgen kann. Andernfalls ist das Hotel befugt, den Vertrag zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten zu berechnen.
§ 16
(1) Erfüllungsort ist Bad Wilsnack und Gerichtsstand Perleberg.